Im Bereich Arbeitsrecht vertreten wir die Interessen von Arbeitgebern sowie von Arbeitnehmer und Betriebsräten. Beiden Seiten beraten wir mit unserem Fachwissen außergerichtlich und gerichtlich in Fällen von:
- Kündigungsschutzverfahren wegen betriebsbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen
- Änderungskündigungen
- Aufhebungsverträge
- AbmahnungenÜberprüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
- Überprüfung und Erstellung von Arbeitszeugnissen
- Durchsetzung von ausstehenden Lohn- und Gehaltszahlungen
- Vergütung von restlichen Urlaubsansprüchen und Überstunden
Arbeitgebern beantworten wir gern sämtliche Fragen rund um die Themen Umstrukturierung, und Rationalisierung, Erwerb oder Veräußerung von Unternehmen und entwickeln bedarfsgerecht tragfähige Konzepte und intelligente Lösungen.
Haben Sie weitere Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Hier können Sie uns direkt telefonisch erreichen: 0521-63327
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